Nach § 205 Abs. 1 AO kann die Finanzverwaltung verbindliche Regelungen nur schriftlich erlassen.
Telefonaten kommt deshalb keine bindende Regelungswirkung zu.
Für die Frage, ob und in welchem Umfang durch ein Schreiben des Finanzamtes eine bindende Zusage erteilt wurde, kommt …