Für den Wert der mit dem Rechtsmittel geltend zu machenden Beschwer ist maximal der Betrag maßgeblich, dessen Zahlung die Klägerin vorinstanzlich erfolglos verlangt hat.
Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § …