Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Einschränkung der Rechtsmittelzulassung auch aus den Entscheidungsgründen ergeben.
Aufgrund der gebotenen Auslegung der Urteilsgründe kommt eine Beschränkung der Zulassung der Revision auf einzelne Prozessbeteiligten in Betracht, sofern ein Grund der Revisionszulassung …