Hatt allein die Staatsanwaltschaft das landgerichtliche Urteil angefochten, ist im Revisionsverfahren über den zivilrechtlichen Anspruch nicht zu verhandeln1.
Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft beeinflusst den zivilrechtlichen Teil des landgerichtlichen Urteils nicht; auch wenn auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein …