Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden1.
Eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde kann auch …