Feststellungen zum unmittelbaren Nachtatgeschehen können zur Prüfung der zur “Korrektur des Rücktrittshorizonts” entwickelten Grundsätze1 drängen.
Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar …