Die Feststellung des verrechenbaren Verlustes i.S. des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG stellt einen gesondert anfechtbaren Verwaltungsakt dar.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung i.S. von § 179 Abs. 1…