Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung den Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtem abgelehnt.
Die Regelung des § 104 Abs. 13 AufenthG wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.03.20161…