Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zur Auslegung und unmittelbaren Geltung von Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG ersucht.
Nach Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG haben sich die Mitgliedstaaten zu vergewissern, “dass die notwendigen Maßnahmen …