Ein Wiederaufnahmeverfahren in Gestalt eines Nichtigkeitsantrages ist auch nach einem Beschluss über die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig.
Auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Entscheidungen sind wiederaufnahmefähig1. Eine Wiederaufnahme …