Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden hat, dass die Leistungen eines Tantra-Massage-Studios, welches gegen Entgelt Ganzkörpermassagen anbietet, bei denen der Intimbereich einbezogen wird, der Vergnügungssteuer unterliegen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als Berufungsinstanz hat diese Entscheidung nun …