Ein Geständnis, mit welchem pauschal die Richtigkeit mehrerer hundert differenzierter Einzeldaten bestätigt worden ist, muss nach der Natur der Sache, hier in Gestalt menschlicher Wahrnhmungs- und Merkfähigkeiten, i.d.R. Zweifeln begegnen.
Zum einen kann auch im Rahmen der Wiedergabe der Einlassung …