Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Behörde nach Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes dessen Tötung anordnen. Ferner kann unter gewissen Voraussetzungen die sofortige Vollziehung behördlicher Massnahmen angeordnet werden.
Nun stellt sich die Frage, ob eine Behörde hinsichtlich der von ihr angeordneten …