Eine Handwerksinnung darf nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wollte eine Handwerksinnung in ihrer Satzung für ihre Mitglieder die Möglichkeit einführen …