Wird eine Arbeitnehmerin nach dem Wortlaut des Arbeitsvertrages als „Buchhändlerin … Tarifgruppe II/1“ eingestellt und für die „Gehaltszahlung“ ein „Tarifgehalt“ vorgesehen, so hat die Arbeitgeberin damit deutlich zum Ausdruck gebracht, sie vergüte die Arbeitnehmerin entsprechend den einschlägigen tariflichen Entgeltbestimmungen.
Der …