Der Rechtsstreit über eine bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagungsverfügung erledigt sich nicht durch die Veräußerung des Wohneigentums, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO.
Gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG M-V bleibt ein Verwaltungsakt wirksam, solange …