Der wegen einer Maßnahme nach § 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt.
Die Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG setzt eine unmittelbare Beeinträchtigung des Beschwerdeführers in …