Bei Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein besteht ein Richtervorbehalt für die Genehmigung von Fixierungsmaßnahmen.
Psychisch kranke Menschen können gemäß §§ 1, 7 PsychKG gegen oder ohne ihren Willen in einem geeigneten Krankenhaus untergebracht werden, wenn und solange sie infolge …