Auf das Verfahren in Justizverwaltungssachen vor dem Zivilsenat des Oberlandesgerichts findet das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung.
§ 8 Nr. 3 FamFG findet auf das Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG…