Für die Zeit vor 2009 kann ein Beamter nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Schadensersatz wegen versagten Beihilfe an den Lebenspartner verlangen.
Der Entscheidung des Verwaltungsgericht lag der Fall eines seit 1984 im Dienst des Auswärtigen Amtes tätigen Beamten zugrunde, …