Prozessverwirkung

Das Recht, eine Klage zu erheben, kann verwirkt werden mit der Folge, dass eine dennoch angebrachte Klage unzulässig ist.

Dies kommt jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Das Klagerecht kann ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Anspruchsteller die Klage erst …

Die verwirkte Klage

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Recht, eine Klage zu erheben, grundsätzlich verwirkt werden mit der Folge, dass eine dennoch angebrachte Klage unzulässig ist.

Eine solche Prozessverwirkung wird allerdings nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen angenommen. Das Klagerecht soll ausnahmsweise …

Freistellungsantrag – und die Beschwer

Ist Gegenstand des Feststellungsbegehrens eine Freistellungsverpflichtung, so ist für die Beschwer mangels konkreter Bezifferung maßgeblich darauf abzustellen, in welcher Höhe eine Inanspruchnahme des Freistellungsgläubigers voraussichtlich erfolgen wird1.

Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung ein Abschlag in Höhe von 20 …