Die Berufung der Streithelferin

Da eine Berufung nur von Prozessbeteiligten eingelegt werden kann, hängt ihre Zulässigkeit im Falle der Einlegung durch eine Streithelferin davon ab, ob diese rechtzeitig spätestens mit Einlegung der Berufung (§ 66 Abs. 2 ZPO) und wirksam dem Rechtsstreit beigetreten ist1. …

Die beschränkte Revisionszulassung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines selbständig anfechtbaren Teiloder Zwischenurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte. Dem …

Das Rechtsmittel der Streithelferin

Berufung und die Revision der dem Rechtsstreit auf Seiten der unterlegenen Prozesspartei gemäß § 74 Abs. 1 ZPO beigetretenen Streithelferin gegen das diese beschwerende landgerichtliche Urteil und gegen das Berufungsurteil sind grundsätzlich zulässig. Ein Streithelfer kann der Hauptpartei in jeder …