Materiell-rechtliche Einwendungen (hier: die Abgeltungsklausel aus einem späteren Vergleich der Parteien) sind außerhalb des Kostenfestsetzungsverfahrens geltend zu machen.
Denn dieses Verfahren, das mit dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses endet, ist eine Umsetzung der zwischen den Parteien ergangenen Kostengrundentscheidung. Es hat allein …