In Fällen finanzierter Kapitalanlagegeschäfte, in denen der Kläger begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Finanzierungsgeschäft nicht getätigt, bemisst sich der Gesamtstreitwert nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages1.
Hinzu kommt der aus Eigenmitteln aufgebrachte Betrag, der eine …