Wer im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zu einem begrenzten Baumrückschnitt berechtigt ist, haftet auf Schadensersatz, wenn der tatsächlich durchgeführte Rückschnitt über die erteilte Befugnis hinausgeht und dadurch einen irreparablen Schaden am Gehölz verursacht. Der Ersatzanspruch umfasst die Kosten der Fällung, …