Verlangt der Herkunftsstaat für die Ausstellung eines zur Abschiebung erforderlichen Heimreisedokuments eine Erklärung zur freiwilligen Ausreise, kann deren Abgabe nach § 60b AufenthG zumutbar sein – auch wenn sie nicht dem inneren Willen des Ausländers entspricht.
Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer …
