Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall kann eine treuwidrig verzögerte Schadensregulierung durch den Schädiger erhöhend berücksichtigt werden. Für den Haushaltsführungsschaden gilt: Der Geschädigte muss konkret darlegen, welche Tätigkeiten er vor dem Unfall verrichtet hat und in welchem Umfang …