Streiten gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ausschließlich darüber, bei welchem Elternteil das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat, rechtfertigt dies keine Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil. Die Klärung der Betreuungsanteile – einschließlich der Frage des Lebensmittelpunktes – ist grundsätzlich dem Umgangsverfahren …