Kein Sorgerechtsstreit nötig: Streit um Betreuungsanteile gehört ins Umgangsverfahren

Streiten gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ausschließlich darüber, bei welchem Elternteil das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat, rechtfertigt dies keine Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil. Die Klärung der Betreuungsanteile – einschließlich der Frage des Lebensmittelpunktes – ist grundsätzlich dem Umgangsverfahren …