Ansprüche wegen Reisemängeln müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter angemeldet werden. Eine bloße Mängelrüge vor Ort bei der örtlichen Reiseleitung genügt hierfür nicht. Wird die Frist versäumt, sind die Ansprüche ausgeschlossen, ohne dass es auf deren inhaltliche …