Warum Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrag die Inflationsprämie nicht erfassen

Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die sich ausschließlich auf die tarifliche Vergütung (Tabellenentgelt) bezieht, erfasst nicht automatisch die Sonderzahlungen nach dem TV Inflationsausgleich vom 22.04.2023. Da diese Zahlungen nach dem Willen der Tarifvertragsparteien ausdrücklich zusätzlich zum Entgelt und zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise …