Eine anlassbezogene Sonntagsöffnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 NLöffVZG muss sich auf eine Gemeinde oder einen hinreichend bestimmten Ortsbereich beziehen. Die gezielte Genehmigung für einzelne ausgewählte Einzelhandelsbetriebe lässt sich auf diese Vorschrift nicht stützen.
Drei Einzelhandelsbetriebe in Hannover-Hainholz …

