Unentgeltliche Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen

Übernimmt ein Autohaus aus bloßer Gefälligkeit die Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeuges, kann der Auftraggeber den Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf Kosten des Vermittlers nicht erwarten. Eine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung bejaht der Bundesgerichtshof allerdings gegebenenfalls, wenn ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler …