Mangelnder Sicherheitsabstand und Vollbremsung ohne Anlass beim Vorfahrenden: Haftungsverteilung

Bei einem Auffahrunfall sind die Verursachungsanteile durch Fahren ohne nennenswerten Sicherheitsabstand des Auffahrenden und eine Vollbremsung ohne verkehrsbedingten Anlass des Vorfahrenden gleichwertig. Die im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigenden Mitverursachungsbeiträge, und damit gleichzeitig die straßenverkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichtverletzungen des Bremsenden, besteht darin, …

Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers mit einem auf der Vorfahrtstraße rückwärtsfahrenden Müllfahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers mit einem auf der Vorfahrtstraße rückwärtsfahrenden Müllfahrzeug, so haftet der wartepflichtige Kraftfahrer zu 1/3. Denn die Betriebsgefahr des Müllfahrzeugs ist bereits aufgrund seiner Größe, seiner Beschaffenheit und der eingeschränkten Beweglichkeit deutlich erhöht. …