Wird der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, so müssen nach Mitteilung des Anklagevorwurfs im Urteil zunächst diejenigen Tatsachen dargestellt werden, die das Tatgericht für erwiesen erachtet.
Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die zur …