Die Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung greift in das Recht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung ein.
Das Sichtungsverfahren gemäß § 110 StPO wird zwar noch der Durchsuchung zugerechnet, ist jedoch angesichts der fortdauernden Besitzentziehung in seiner Wirkung für den Betroffenen der …