Eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses.
Mit dieser Begründung hat jetzt der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ein Urteil des Landgerichts Bonn aufgehoben, durch das zwei Beschuldigte wegen Beihilfe zur unerlaubten …
Das war das Strafrecht im Mai 2015: