Die vom Vorsitzenden in der Hauptverhandlung protokollierte Mitteilung „Es wurde festgestellt, dass keine Verständigung im Sinne von § 257c StPO erzielt wurde“ ist nicht deshalb fehlerhaft, weil außerhalb der Hauptverhandlung „direkte Verständigungsgespräche“ stattgefunden haben.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Verstöße gegen …