Einem Gericht ist es verwehrt, im Strafurteil die Einziehung des Kraftfahrzeugs des Angeklagten vorzubehalten und den Angeklagten anzuweisen, das Fahrzeug unverzüglich zu veräußern und den Veräußerungserlös an die Opfer seiner Trunkenheitsfahrt herauszugeben.
Gemäß § 74b Abs. 2 StGB hat das …