Die Vorsitzende der Strafkammer muss den Angeklagten nicht erst nach zustande gekommener Verständigung sonder bereits bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlags über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren.
Eine …