Falsche Fünfziger im Bordell

Trotz der dilettantischen Vorgehensweise handelt es sich bei der Herstellung von Falschgeld zur Finanzierung eines Bordellbesuches um keinen Bagatellfall.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall einen 32 jährigen Ingolstädter Maler wegen Geldfälschung und versuchten …