Werbeeinnahmen eines Vereins

Der Bundesfinanzhof hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass vorrangig durch den ideellen (außersteuerlichen) Bereich eines Sportvereins (hier: Spielbetrieb) veranlasste Aufwendungen, die durch einen Gewerbebetrieb (hier: Werbung) mitveranlasst sind, anteilig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sein können. Die gewerbliche Mitveranlassung …