Sprudelwasser aus dem Nationalpark

Mineralquelle in Kronberg am Taunus bei den Kronthaler Quellen

Widersprüche gegen eine behördliche Anordnung zur Einstellung der Wasserentnahme entfalten nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Entfällt diese Wirkung nicht, kommt es für ihre gerichtliche Feststellung weder auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung noch auf eine …

Wasserschutzgebietsverordnung im Westerwald – und die Schutzgebietsgrenzen mitten durchs Wohnhaus

Neues Justizzentrum Koblenz

Eine Wasserschutzgebietsverordnung muss ihren räumlichen Geltungsbereich hinreichend bestimmt und klar festlegen. Müssen Eigentümer erst eine eigene kostspielige Vermessung veranlassen, um die für ihr Grundstück geltenden Beschränkungen festzustellen, wird die Verantwortung des Normgebers unzulässig auf die Betroffenen verlagert.

Mit dieser Begründung …