Sondernutzungserlaubnis für die Parkplatznutzung auf einer ehemals betrieblich öffentlichen Straße

Auch „betrieblich-öffentliche“ Straßen aus DDR-Zeiten sind öffentliche Straßen im Sinne des Landesstraßenrechts. Das Parken auf einer solchen Straße ist Gemeingebrauch und keine erlaubnispflichtige Sondernutzung – eine dauerhafte Sondernutzungserlaubnis zum Parken scheidet aus. Sondernutzungserlaubnis für die Parkplatznutzung auf einer ehemals betrieblich-öffentlichen …