Eine Regelung, die Arbeitgeber unter Androhung der Nichtigkeit verpflichtet, grenzüberschreitende Arbeitsverträge ausschließlich in der Amtssprache abzufassen, verstößt gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV). Sie ist unverhältnismäßig, weil den Vertragsparteien auch eine verbindliche Fassung in einer beiden geläufigen Sprache möglich sein …