Für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister kommt es allein auf den tatsächlichen Kenntnisstand der Fahrerlaubnisbehörde im Zeitpunkt der jeweiligen Maßnahme an. Ein Fahrerlaubnisinhaber kann sich nicht darauf berufen, dass ihm in einer vorangegangenen Ermahnung …