
Die Aufnahme von Luftfahrzeugen in eine von der Europäischen Kommission übermittelte Flugverbotsliste kann Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein, wenn die Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll. Ihre Anfechtbarkeit ist anhand ihres Wesens und Inhalts zu beurteilen; eine möglicherweise fehlende Zuständigkeit der Kommission …