Die Zurückweisung verspäteten Bestreitens nach § 296 Abs. 1 ZPO verstößt gegen das verfassungsmäßige Verbot einer „Überbeschleunigung“, wenn dieselbe Verzögerung des Rechtsstreits offenkundig auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre. Bei einem unfallbedingten Polytrauma mit dauerhaften Bewegungseinschränkungen und einer MdE von …