Nutzungsausfallentschädigung bei gleichzeitiger Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

Wer nach einem Verkehrsunfall für die Reparaturzeit einen Mietwagen nutzt, erleidet keine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung und kann daher keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Eine zusätzliche Entschädigung neben erstatteten Mietwagenkosten verstößt gegen das schadensrechtliche Bereicherungsverbot. Wann kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden? …