Ein objektiv schwerwiegender Rechtsfehler genügt für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Richter bewusst und in schwerwiegender Weise Recht und Gesetz zugunsten sachfremder Ziele missachtet.
Der Bundesgerichtshof hat eine Thüringer Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen …






