Die Einführung einer Eventualstimme für den Fall, dass die über die Hauptstimme mit Priorität gewählte Partei wegen der Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht die erforderliche Mindeststimmenzahl erhält, ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht die Wahlprüfungsbeschwerde eines in Speyer …