Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt muss sich die Strafkammer auch näher damit auseinandersetzen, inwieweit die Angeklagte tatsächlich der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, um erfolgreich eine Maßregeltherapie zu absolvieren.
Auch nach der Umgestaltung von § 64 StGB zur …