Der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn ist bei einem Personengesellschafter – anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – nicht mehr anteilig im Elterngeldbezugszeitraum als Einkommen anzurechnen, wenn der Gesellschafter für diese Zeit auf seinen Gewinn verzichtet hat.
In dem …